Die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor ist am 7. Dezember 2019 in Kraft getreten. Dadurch werden Finanzmarktteilnehmer zur Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, zur Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen und zur Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten verpflichtet. Die Verordnung gilt seit dem 10. März 2021.
Zudem ist die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden und legt den genauen Inhalt, die Methodik und die Darstellung der geforderten Informationen i.S.d. Offenlegungsverordnung fest. So sind bestimmte Vorlagen für die vorvertraglichen Offenlegungen und regelmäßigen Berichte zu den sogenannten Artikel 8- und Artikel 9-Produkten und diverse Pflichtindikatoren zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren anzuwenden.
Herausforderungen
Bei der intensiven Auseinandersetzung mit den ökologischen, sozialen und der Unternehmensführung betreffenden Aspekten (ESG-Kriterien) eröffnet sich für Finanzmarktteilnehmer ein komplexes Themenfeld mit hoher aufsichtlicher Relevanz. Neben dem schwierigen Kapitalmarktumfeld stellt die Implementierung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu den sogenannten ESG-Kriterien Finanzmarktteilnehmer vor weitere Herausforderungen und führt zu einem erheblichen Mehraufwand.
Die neue Verordnung bietet durch die Implementierung von Nachhaltigkeitskriterien auch große Chancen: Verbesserung in der Risikoidentifikation, -analyse, -bewertung und -prävention sowie im Pricing. Bei intensiver Beschäftigung mit diesen Faktoren ergeben sich für Finanzmarktteilnehmer entscheidende Wettbewerbsvorteile zugunsten der Entwicklung des Unternehmens.
Betroffene Unternehmen
- Versicherungsunternehmen
- Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV)
- Kreditinstitute, die Finanzportfolioverwaltung betreiben
- Wertpapierfirmen, die Finanzportfolioverwaltung betreiben
- AIF- und OGAW-Verwaltungsgesellschaften
Unsere Services
Gern unterstützen wir Sie bei der
- Entwicklung von ganzheitlichen Sustainable Finance-Strategien
- Wahrung der mit den Strategien verbundenen Sorgfaltspflichten
- Bestimmung von Indizes als Referenzwerte ökologischer und sozialer Merkmale
- Gestaltung der jährlichen Berichterstattung
- ganzheitlichen Prüfung der Umsetzung regulatorischer Vorgaben (Interne Revision)
Ihr Nutzen
Unser Expertenteam hilft Ihnen gerne die vielseitigen Herausforderungen von heute und morgen gemeinsam zu meistern und komplexe Aufgaben effizient zu lösen. Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung beraten wir Sie zukunftssicher, prüfen Sie kompetent und erarbeiten passgenau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungsvorschläge mittels unseres interdisziplinären Expertenteams.
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