Aktivitäten auf europäischer Ebene

EFRAG erklärt Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderungen an IAS 1

Die EFRAG hat eine endgültige Übernahmeempfehlung, der drei schon länger verabschiedeten Änderungen an IAS 1 (siehe Kapitel 1) gegenüber der Europäischen Kommission erklärt. Die Änderungen dienen der Klarstellung der in IAS 1 verankerten Grundsätze zur Klassifizierung von Schulden in kurz- oder langfristig. Die Änderungen sind ab 01.01.2024 anzuwenden. Mit einem Endorsement wird gemäß Endorsement Status Report der EFRAG vor Beginn der verpflichtenden Anwendung gerechnet.

EFRAG veröffentlicht Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderungen an IAS 12

Weiterhin hat die EFRAG eine Übernahmeempfehlung der verabschiedeten Änderungen an IAS 12 in Bezug auf Pillar 2 gegenüber der Europäischen Kommission ausgesprochen. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Bisher steht das Endorsement aus.

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