Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Geschädigten

Seit inzwischen mehr als einem Monat begleiten uns schreckliche Bilder und Nachrichten aus der Ukraine. Neben unsagbar viel menschlichem Leid hat der kriegerische Angriff Russlands auch eine Welle der Hilfsbereitschaft in Deutschland und vielen anderen Ländern ausgelöst – sowohl durch Privatpersonen als auch durch Unternehmen, Organisationen und andere juristische Personen.  

Um dieses gesamtgesellschaftliche Engagement für die durch den Krieg geschädigten anzuerkennen, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Schreiben vom 17. März verschiedene steuerliche Vereinfachungen und Sonderregelungen auf den Weg gebracht.

Diese gelten zunächst für Maßnahmen, die vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt werden.


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