Zum Jahreswechsel 2020/2021 hat der Gesetzgeber diverse Freibeträge, Sachbezugswerte, Rechengrößen, Pauschalen etc. angepasst, die nunmehr zu beachten sind.
Vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Krise sind zudem einige Besonderheiten mit aufgenommen worden.
Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
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