MoPeG – Reform des Personengesellschaftsrechts

Der Bundestag hat am 24. Juni 2021 einstimmig den Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) angenommen. Um den Ländern ausreichend Zeit für vorbereitende organisatorische Maßnahmen zu geben, wird das Gesetz erst am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Diese Zeit sollte auch von Unternehmensseite genutzt werden, um sich frühzeitig und sorgfältig auf die kommenden Veränderungen vorzubereiten.

Unser Kooperationspartner BDO Legal erläutert im folgenden Artikel die Kernpunkte der Reform:
Was ändert sich? Und für wen besteht Handlungsbedarf?

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