Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten im Bundesgesetzblatt verkündet

Am 22. Juli 2021 wurde das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (siehe Bundesgesetzblatt (bgbl.de).

Zu den Verpflichtungen aus dem LkSG für bestimmte Unternehmen ab dem 1. Januar 2023 bzw. 2024 siehe Aktuelles 18. Juni 2021 und 12. März 2021.

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