Plastiksteuer - das Einwegkunststofffondsgesetz

Plastiksteuer - das Einwegkunststofffondsgesetz

Externe Veranstaltung
August 31, 202311:00 - 12:00 Uhr<br>Externes Online Seminar

Deutschland

Nachdem Länder wie Spanien und Großbritannien eine Plastiksteuer bereits eingeführt haben, hat der deutsche Gesetzgeber mit dem Einwegkunststofffondsgesetz vom 11. Mai 2023, kurz EWKFondsG (BGBl. I 2023, Nr. 124, vom 15. Mai 2023) ebenfalls eine „Plastiksteuer“ verabschiedet. Die Plastikabgabe wird zum 1. Januar 2024 eingeführt und ist im Jahr 2025 erstmals zu entrichten. Wenngleich somit noch mehr als anderthalb Jahre bis zum ersten Abgabebescheid verbleiben, ist es für betroffene Unternehmen empfehlenswert, sich mit der neuen Abgabe auf Einwegkunststoffprodukte (EWK-Produkte) auseinanderzusetzen, um die erforderlichen Vorbereitungen rechtzeitig abzuschließen. Bis Anfang 2024 haben Unternehmen zu klären, inwieweit sie der vom Umweltbundesamt verwalteten Abgabe unterliegen, um gegebenenfalls die Voraussetzungen für die Erfüllung der künftigen Meldepflichten zu schaffen.

Im PraxisForum erklärt unser Referent, was Sie jetzt beachten müssen, und gibt Tipps.


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