Das Umsatzsteuerprivileg der öffentlichen Hand ist mit Jahreswechsel 2023 ausgelaufen und der §2b UStG wird nun auch für die Kommunen angewendet. Dieses Seminar vermittelt die Grundlagen und praktische Hinweise für die Umsetzung in den niedersächsischen Verwaltungen.
Inhalt
- Unternehmerbegriff, Organschaft, steuerbare, steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze, Leistungsaustausch, unentgeltliche Wertabgaben, Auslandsumsätze, innergemeinschaftlicher Erwerb, Ort der Lieferung/Leistung, Steuerbefreiungen, Bemessungsgrundlage, Steuersätze, Rechnungsinhalte, -qualität, Vorsteuerabzug, Vorsteuerberichtigung, Steuerschuldnerschaft, auch des Leistungsempfängers, Folgen bei ÖPP-Modellen;
- Spezielle Probleme in verschiedenen Bereichen der öff. Verwaltung (z.B. Kulturbereich, Parkplätze, -häuser, Sporteinrichtungen, Marktwesen, Werbung, Vermögensverwaltung)
- Aktuelle Entwicklung in Gesetzgebung; Rechtsprechung und Finanzverwaltung, Umstellung und Übergangslösungen hinsichtlich der neuen Rechtsauffassungen
Nutzen
Städte, Gemeinden und Landkreise unterliegen mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit in den verschiedensten Bereichen der Umsatzsteuer. Es ergeben sich steuerliche Pflichten, aber auch Chancen, Entlastungen zu erhalten.
Die Teilnehmenden sollen nach dem Seminar die Unternehmereigenschaft, steuerbare Umsätze und weitere relevante Umstände sowie Folgen von Situationen und Veränderungen erkennen können. Steuerliche Optimierungen und konkrete Einzelfallsituationen werden besprochen.
Anmeldung
Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden. Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.