Herbstveranstaltung Hamburg

Herbstveranstaltung Hamburg

BDO Veranstaltung
November 14, 20238:30 - 12:30 Uhr<br>mit anschließendem Lunchbuffett und Meinungsaustausch

Seewartenstraße 920459, Deutschland

Die deutsche „Plastiksteuer“: das Einwegkunststofffondsgesetz

Nachdem Länder wie Spanien und Großbritannien eine Plastiksteuer bereits eingeführt haben, hat der deutsche Gesetzgeber mit dem Einwegkunststofffondsgesetz vom 11. Mai 2023, kurz EWKFondsG (BGBl. I 2023, Nr. 124, vom 15. Mai 2023) ebenfalls eine „Plastiksteuer“ verabschiedet. Die Plastikabgabe wird zum 1. Januar 2024 eingeführt und ist ab Mai 2025 erstmals zu entrichten. Wenngleich somit noch anderthalb Jahre bis zum ersten Abgabebescheid verbleiben, ist es für betroffene Unternehmen empfehlenswert, sich mit der neuen Abgabe auf Einwegkunststoffprodukte (EWK-Produkte) auseinanderzusetzen, um die erforderlichen Vorbereitungen rechtzeitig abzuschließen. Bis Anfang 2024 haben Unternehmen zu klären, inwieweit sie der vom Umweltbundesamt verwalteten Abgabe unterliegen, um gegebenenfalls die Voraussetzungen für die Erfüllung der künftigen Meldepflichten zu schaffen.
Von unserem Referenten erfahren Sie, worum es geht, und erhalten Tipps, was zu beachten ist.

 

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) – Handlungsbedarf wegen der gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Implikationen

Zum 1. Januar 2024 ändert sich das Gesellschaftsrecht der Personengesellschaften - auch für die bestehenden Personengesellschaften. Gesetzlich wird das sog. Gesamthandsprinzip aufgegeben und das Vermögen ausschließlich der Personengesellschaft zugeordnet. Dieses hat auch steuerliche Auswirkungen, da das Steuerrecht in vielen Normen gerade auf die Gesamthand abstellt.

Für Personengesellschaften stellen sich nun entscheidende Fragen: Wann sollte der Gesellschaftsvertrag angepasst werden? Wann ist eine Eintragung ins Gesellschaftsregister erforderlich? Wann besteht Handlungsbedarf wegen der steuerlichen Auswirkungen?

Wir beleuchten den gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Handlungsbedarf.

 

Was bringt das Wachstumschancengesetz?

Das Bundeskabinett hat am 30. August 2023 den umfangreichen Regierungsentwurf für das "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" (kurz: Wachstumschancengesetz) beschlossen. Dieser entspricht in großen Teilen dem früher vom Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichten Referentenentwurf vom 14. Juli 2023, zum Teil gibt es allerdings auch Abweichungen.

Der Regierungsentwurf enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, die die Ziele haben, Impulse für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen zu setzen, Steuervereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen umzusetzen sowie unerwünschte Steuergestaltungen aufzudecken und abzustellen.

Wir stellen die umfangreichen steuerlichen Änderungen dar, die u. a. Veränderungen bei Verlustrückträgen umfassen, die Thesaurierungsbegünstigung anpassen, Regelungen zur Zinsschranke verändern bzw. eine Zinshöhenschranke neu einführen, aber auch die steuerliche Forschungsförderung stärken sowie durch eine Investitionsprämie Klimaschutzinvestitionen fördern. Daneben erläutern wir die neue Anzeigepflicht nationaler Steuergestaltungen sowie die Änderungen im Umsatzsteuerrecht, wo insbesondere die vorab angekündigte verpflichtende Verwendung von elektronischen Rechnungen im B2B-Bereich nunmehr gesetzlich formuliert wurde, die eine frühzeitige Befassung mit der Umsetzung erfordern wird.