Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts -Aufbauseminar-

Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts -Aufbauseminar-

BDO Veranstaltung
November 7, 20239:00 - 16:00 Uhr<br>EXTERNE VERANSTALTUNG

Für die Adresse siehe "weitere Informationen"Deutschland

Das Umsatzsteuerprivileg der öffentlichen Hand ist mit Jahreswechsel 2023 ausgelaufen und der §2b UStG wird nun auch für die Kommunen angewendet. Dieses Seminar baut auf den Grundlagen auf und vermittelt vertiefte praktische Hinweise für die Umsetzung in den niedersächsischen Verwaltungen.

Inhalt

  • Darstellung und Erläuterung der Neuregelungen, Vergleich mit dem bisherigen Recht

  • Auswirkung der Neuregelungen im Einzelnen

  • auf die Vermögensverwaltung

  • auf die sog. „Mini-BgA“ und „Nichtselbständigen-BgA“

  • auf Sachverhalte der interkommunalen Zusammenarbeit

  • Gestaltungsmöglichkeiten zur Beeinflussung der Steuerpflicht, auch an Beispielen

  • Inhalt und Bedeutung der Übergangsregelung, möglicher Widerruf der Optionserklärung

  • Besprechung von Sachverhalten aus dem Teilnehmerkreis

Nutzen

Nutzen

Neuregelungen zur Besteuerung der jur. Personen d. öff. Rechts sind seit dem 01.01.2016 mit Wirkung für Umsätze ab 01.01.2017 in Kraft. § 2 Abs. 3 UStG wurde aufgehoben und durch einen neuen §2b UStG ersetzt, der jetzt die Einschränkung der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft der jur. Personen des öffentlichen Rechts regelt. Der Begriff des Betriebes gewerblicher Art ist für die Umsatzsteuerpflicht nicht mehr von Bedeutung. Die Vermögensverwaltung und – bei Nichterfüllung bestimmter Bedingungen – sogar die hoheitlichen Tätigkeiten können umsatzsteuerpflichtig werden. Vor allem die interkommunale Zusammenarbeit kann finanziell nachteilig betroffen sein. Bis 31.12.2016 bestand die Möglichkeit, dem Finanzamt gegenüber zu erklären, ob man die bisherige Rechtslage (höchstens bis 2020 einschl.) weiterhin anwenden will.

Das Seminar will die Teilnehmer/innen in die Lage versetzen, die Bedeutung der Neuregelungen zu erkennen. Es werden Hilfestellungen gegeben, um die vor Ort bestehenden Sachverhalte, insbesondere bei der Vermögensverwaltung und den Beistandsleistungen einschätzen und optimieren zu können. Wenn die Verwaltung dem Finanzamt gegenüber vorsorglich bis 31.12.2016 erklärt hat, das bisherige Recht weiterhin anwenden zu wollen, soll die Entscheidungsfindung für oder gegen die Beibehaltung dieser Übergangsregelung erleichtert werden.

Hinweise

Die Wissensbasis wird in der Veranstaltung VA 43101 "Kommunen als Umsatzsteuerschuldner - Systematische Einführung und aktuelle Rechtsentwicklung" vermittelt. Eine Teilnahme an der Grundveranstaltung wird empfohlen.

Die Teilnehmer/innen können und sollen Sachverhalte aus ihrer Verwaltung, die von der Neuregelung betroffen sein könnten, in das Seminar einbringen. Vorteilhaft wäre es, wenn eine Kurzbeschreibung eines Sachverhaltes zur besseren Vorbereitung dem Dozenten vor dem Seminar zur Verfügung gestellt werden könnte; dies ist aber nicht Bedingung.

Bitte wenden Sie sich per E-Mai bis zwei Wochen vor Seminartermin an das Bildungszentrum des jeweiligen Veranstaltungsorts.

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden. Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.