
Wolfgang Schmidbauer
Gesundheitswesen & Sozialwirtschaft
Die Steuergesetzgebung zum Stiftungsrecht und zum Gemeinnützigkeitsrecht: unübersichtlich und durchaus kompliziert...
Regelungen zum Steuerrecht der Stiftungen und anderen Non-Profit-Organisationen finden sich in zahlreichen Steuergesetzen, was eine konsequente Beachtung aller Vorgaben nicht einfach macht. Die maßgeblichen Vorschriften ergeben sich aus der Abgabenordnung (z. B. für steuerbegünstigte Einrichtungen dort vor allem aus dem sog. „Gemeinnützigkeitsrecht“), aber auch aus dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, dem Einkommensteuerrecht (z. B. dem dort geregelten steuerlichen Bilanzierungsrecht sowie - für steuerbegünstigte Einrichtungen - dem Spendenrecht), dem Grundsteuerrecht, dem Gewerbesteuerrecht, dem Körperschaftsteuerrecht und dem Umsatzsteuerrecht. Bei bestimmten Sachverhalten kommen u.U. weitere Vorschriften anderer Steuergesetze hinzu,
z. B. aus dem Grunderwerbsteuergesetz oder aus dem Umwandlungssteuergesetz.
... und häufig nicht eindeutig
Im Zeitpunkt der Errichtung einer Stiftung geht es vorrangig um die dem Stifterwillen entsprechende, zugleich aber auch um die steuerlich zulässige Formulierung der Satzungsregelungen. Danach, im täglichen Geschäft, bedarf die Einhaltung der Vorgaben des Steuerrechts permanenter Aufmerksamkeit. Diese Vorgaben werden jedoch häufig durch gesetzliche oder von den Finanzbehörden gewährte Ausnahmeregelungen relativiert, u.U. sogar außer Kraft gesetzt, was die konsequente Beachtung der steuerlichen Bestimmungen weiter deutlich erschwert. Die Organe einer Stiftung (insbesondere der Vorstand) befinden sich letztlich ständig in der durchaus schwierigen Lage, Vorgaben konsequent einhalten zu müssen, die in vielen Fällen nicht eindeutig sind.
Entscheidend: die Einhaltung der Formalitäten und die Beachtung der Anforderungen
Um beispielsweise eine steuerbegünstigte (rechtsfähige oder unselbständige) Stiftung bzw. Bürgergesellschaft zu errichten und den Status der Gemeinnützigkeit in der täglichen Praxis nicht zu gefährden, ist es erforderlich,
Hierbei ist es insbesondere wichtig,
Die steuerlichen Leistungen unseres Branchencenters Stiftungen und Non-Profit-Organisationen
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Beratung durch Spezialisten und fachübergreifende Teams
Unsere Spezialisten und unsere interdisziplinär arbeitenden Teams, zusammengesetzt aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern, verfügen über umfassende Erfahrungen in allen Fragen zu rechtsfähigen und unselbständigen Stiftungen, sowie zu anderen Non-Profit-Organisationen. Wir beraten Sie fachlich und unterstützen Sie auch bei notwendigen Abstimmungen mit den Finanzbehörden. In engem Dialog mit Ihnen loten wir Gestaltungsspielräume aus und entwickeln passende Lösungen, zugeschnitten auf Ihre individuellen Anforderungen.