IASB veröffentlicht Standardentwurf zu preisregulierten Geschäftsvorfällen
IASB veröffentlicht Standardentwurf zu preisregulierten Geschäftsvorfällen
Der IASB hat am 28. Januar 2021 den Standardentwurf Regulatory Assets and Regulatory Liabilities (ED/2021/1) veröffentlicht. Der geplante neue Standard sieht innerhalb der IFRS erstmalig ein eigenständiges Rechnungslegungsmodell für preisregulierte Geschäftsvorfälle vor. Er soll den Interimsstandard IFRS 14 Regulatory Deferral Accounts ablösen.
Hintergrund
In einigen Industrien, z.B. in der Versorgungs- oder in der öffentlichen Verkehrsbranche, bestimmt die (staatliche) Preisregulierung den Betrag, den ein Unternehmen seinen Kunden für gelieferte Güter oder erbrachte Dienstleistungen insgesamt in Rechnung stellen darf, und die konkrete Periode, in der es diesen Betrag berechnen darf. Mitunter weicht jedoch die Periode, in der das Unternehmen seine Güter liefert oder Dienstleistungen erbringt, von der Periode, in der sie diese Güter oder Dienstleistungen dem Kunden in Rechnung stellen darf, ab – und damit weicht die Periode der Güterlieferung oder Erbringung der Dienstleistung auch von der Periode der Umsatzerfassung ab. Treten solche zeitlichen Differenzen auf, so der IASB, würden die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzerlöse einerseits sowie die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden andererseits kein vollständiges Bild über das preisregulierte Geschäft liefern.
Aktuell enthalten die IFRS keine spezifischen Regelungen für die Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen. IFRS 14 schafft – ausschließlich für IFRS-Erstanwender aus preisregulierten Branchen – lediglich die Möglichkeit, bestimmte Aktiv- und Passivposten fortzuführen, die wegen der Preisregulierung nach (bisherigen) nationalen Rechnungslegungsvorschriften gebildet wurden. Nach IFRS bilanzierende Unternehmen wenden daher unterschiedliche Bilanzierungsmodelle in Bezug auf preisregulierte Geschäftsmodelle an.
Hauptaussagen des ED/2021/1
Der Standardentwurf sieht erstmalig eigene Vorschriften für die Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen vor. Unternehmen, die der Preisregulierung unterliegen, würden nach den Vorschriften des ED/2021/1 dazu verpflichtet, regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden in ihrer Bilanz anzusetzen und entsprechende regulatorische Erträge und regulatorische Aufwendungen in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.
Die Bewertung regulatorischer Vermögenswerte und regulatorischer Schulden würde zu historischen Anschaffungskosten erfolgen, im Rahmen der Folgebewertung angepasst an aktualisierte Schätzungen der künftigen Cashflows, die aus diesen Vermögenswerten und Schulden resultieren. Die geschätzten künftigen Cashflows aus den regulatorischen Vermögenswerten oder regulatorischen Schulden würden für Bewertungszwecke auf ihren Barwert zu diskontieren sein, und zwar mit dem Regulierungszinssatz.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 30. Juni 2021 eingereicht werden.