ESMA-Enforcementreport 2020 veröffentlicht
ESMA-Enforcementreport 2020 veröffentlicht
Der Bericht Enforcement and regulatory activities of European Enforcers in 2020 der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vom 6. April 2021 enthält Informationen zu durchgeführten Enforcements innerhalb von Europa in 2020.
In der gesamten Europäische Union wurden insgesamt 729 IFRS-Emittenten von den zuständigen nationalen Enforcement-Stellen im Jahre 2020 geprüft (Vorjahr: 810).
- Soweit die nationalen Enforcement-Stellen auch für das Enforcement der nicht-finanziellen Berichterstattung zuständig sind, enthält der ESMA Bericht ebenfalls Informationen über den Ausgang dieser Untersuchungen. Davon betroffen war die nicht-finanzielle Berichterstattung von insgesamt 737 Emittenten (Vorjahr: 904), was ca. 37% der geschätzten Gesamtzahl der betroffenen Emittenten entspricht (Vorjahr: 45%).
- In Bezug auf die finanzielle Berichterstattung waren ca. 17% aller IFRS-Emittenten (Vorjahr: 19%), deren Aktien in regulierten Märkten in Europa gehandelt werden von den Enforcement-Untersuchungen betroffen. Diese Untersuchungen führten zu 265 Durchsetzungsmaßnahmen, bei denen wesentliche Abweichungen von den IFRS festgestellt wurden (Vorjahr: 253). Dies entspricht einer Quote von ca. 38% (Vorjahr: 33%). Wie in der Vergangenheit wurden Mängel überwiegend im Bereich der Finanzinstrumente (IFRS 9), der Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten (IAS 36), der Umsatzerlösrealisation (IFRS 15) sowie der Darstellung des Abschlusses (IAS 1) festgestellt.
Neben den allg. Enforcementaktivitäten wurden Abschlüsse auch speziell auf Basis der European Common Enforcement Priorities (ECEP) 2019 überprüft. Die ECEP 2019 wurden am 22. Oktober 2019 veröffentlicht und umfassten spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 16, der Anwendung von IFRS 9 bei Kreditinstituten und IFRS 15 bei Industrieunternehmen sowie Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IAS 12 (einschließlich der Anwendung von IFRIC 23). Der Stichprobenumfang betrug 101 Abschlüsse.
Mit Bezug auf die Erstanwendung von IFRS 16 kam es allein zu 18 Durchsetzungsmaßnahmen bei 84 kontrollierten Abschlüssen, wobei 13 Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind. U.a. wurde Folgendes festgestellt:
- 95% der Emittenten aus der Stichprobe wählten den modifizierten retrospektiven Ansatz, nur 5% den vollen retrospektiven Ansatz. 83%, die den modifizierten Ansatz wählten, haben ausreichende und unternehmensspezifische Angaben zum Übergang nach IFRS 16.C12a) (gewichteter Durchschnittswert des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung) getätigt. Bei 13% waren die Informationen unzureichend, 4% machten gar keine Angaben. 92% machten Angaben zu den gewählten praktischen Behelfen nach IFRS 16.C10.
- Fast alle Unternehmen der Stichprobe verwenden für die Diskontierung der Leasingverbindlichkeit den Grenzfremdkapitalzinssatz (lessee’s incremental borrowing rate). 22% verwenden den internen Zinssatz (interest rate implicit in the lease), sofern dieser ohne Weiteres bestimmbar ist. Unternehmensspezifische Anpassungen an den Grenzfremdkapitalzinssatz werden von 40% der Unternehmen vorgenommen. 16% nehmen keine Änderung vor und 45% der Unternehmen machen hierüber keine Angaben.
- Nur 15% der Emittenten machten zusätzliche Angaben für die Durchführung von Wertminderungstests im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Leasingverhältnissen.
Untersuchungen erstreckten sich bei 19 Emittenten auch auf die Erstanwendung des IFRIC 23 sowie den Änderungen in Bezug auf IAS 12. Durchsetzungsmaßnahmen wurden jedoch nicht ergriffen, wobei drei Untersuchungen noch laufen. Bei der Erstanwendung des IFRIC 23 wurde von ca. 75% der modifizierte retrospektive Ansatz gewählt. Im Anhang gaben 71% unternehmensspezifische Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an, 29% wiederholten lediglich den Wortlaut des Standards (boiler plate).
Die Durchführung der Studie zur spezifischen Anwendung des ECL-Modells des IFRS 9 bei Kreditinstituten wurde aufgrund ungeplanter Aktivitäten im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie in das Jahr 2021 verschoben. Aus dem gleichen Grund wurde die Überprüfung der Anforderungen in Bezug auf latente Steueransprüche aus steuerlichen Verlustvorträgen verschoben.
Die ordnungsgemäße Darstellung von finanziellen Informationen zählte ebenfalls zu den Prüffeldern der ESMA. Hier wurden 611 Lageberichte auf die Einhaltung der einschlägigen ESMA-Richtlinien für alternative Erfolgskennzahlen (sog. APMs) geprüft. Dies betraf ca. 14% aller nach IFRS bilanzierenden und kapitalmarktorientierten Emittenten in Europa. Es wurden 93 korrigierende Maßnahmen ergriffen (Quote: 15%).
In Bezug auf die nichtfinanziellen Informationen im Zusammenhang mit umweltbezogenen, sozialen und Governance-Aspekten, führten die Untersuchungen der zuständigen europäischen Enforcement-Stellen untersucht in 42 Fällen zu Durchsetzungsmaßnahmen.
Für weiterführende Informationen wird auf die Publikation der ESMA verwiesen.