ESEF: IDW veröffentlicht FAQs zu Zweifelsfragen des Blocktagging

Seit 2020 müssen bestimmte Inlandsemittenten ihre Abschlüsse und Lageberichte in dem europäisch einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) nach Maßgabe der ESEF-Verordnung im XHTML-Format und weitergehend ihren IFRS-Konzernabschluss zudem mit iXBRL-Auszeichnungen wiedergeben und offenlegen.

Die für die ersten zwei Geschäftsjahre vorgeschriebenen iXBRL-Auszeichnungen umfassten bisher nur die Angaben in den sog. primären IFRS-Konzernabschlussbestandteilen sowie wenige Basisinformationen zum Inlandsemittenten. Für IFRS-Konzernabschlüsse mit Geschäftsjahren, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen, müssen darüber hinaus gemäß Anhang II Nr. 3 der ESEF-Verordnung alle Anhangangaben ausgezeichnet werden, die den Auszeichnungselementen in Tabelle 2 des Anhangs II der ESEF-Verordnung inhaltlich entsprechen (Blocktagging).

Das IDW hat am 9. November 2022 ein Fragen-und-Antworten-Papier (FAQs) „Blocktagging des IFRS-Konzernanhangs nach der ESEF-Verordnung“ veröffentlicht, das häufig gestellte und als besonders dringlich erachtete Fragen zur praktischen Umsetzung des ESEF-Blocktagging aufgreift. Mit der Veröffentlichung der FAQs möchte das IDW die vom ESEF-Blocktagging Betroffenen bei der praktischen Umsetzung der Anforderungen unterstützen. Die FAQs greifen insbesondere Zweifelsfragen zur Reichweite des Blocktagging sowie technische Aspekte des Blocktagging auf. Die Veröffentlichung ist hier abrufbar.

Des Weiteren plant das IDW eine Veröffentlichung zu den Auswirkungen des Blocktagging strukturierter IFRS-Konzernanhanginformationen auf das ESEF-Prüfungsurteil. Dies soll in Kürze erfolgen. Wir halten Sie hierzu gerne informiert.

Fragen rund um das Thema ESEF können Sie gerne direkt an unsere Experten unter folgender Mailadresse richten: ESEF.help@bdo.de