DRSC veröffentlicht E-DRÄS 13, der DRS 20 und DRS 21 ändern soll
DRSC veröffentlicht E-DRÄS 13, der DRS 20 und DRS 21 ändern soll
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat am 6. Januar 2023 den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 13 (E-DRÄS 13) auf seiner Website veröffentlicht. Dieser Änderungsstandard sieht Änderungen an DRS 20 (Konzernlagebericht) und DRS 21 (Kapitalflussrechnung) vor.
Anlass der vorgeschlagenen Änderung ist zunächst die formale Anpassung der branchenspezifischen Anlagen der vorgenannten DRS-Standards an die Gesetzeslage. Das DRSC schlägt eine Ausweitung des Geltungsbereiches der branchenspezifischen Anlagen des DRS 20 und DRS 21 vor. Die Ausweitung bezieht sich insbesondere auf
- Wertpapierinstitute,
- Zahlungsinstitute,
- E-Geld-Institute und
- Pensionsfonds.
Mit E-DRÄS 13 sollen außerdem Anwenderanfragen zu DRS 21 adressiert sowie Unklarheiten an dem Standard selbst bereinigt werden:
- Ausweis
- von Einzahlungen aus erhaltenden Zuwendungen und Zuschüssen in der Kapitalflussrechnung des Zuschussempfängers bzw. von Auszahlungen aus gewährten Zuwendungen und Zuschüssen in der Kapitalflussrechnung des privaten Zuschussgebers
- von Zahlungsströmen die mit der Veränderung des Konsolidierungskreises hinsichtlich übernommener bzw. veräußerter Finanzmittelfonds zusammenhängen
- Einbeziehung von Cash-Pool-Forderungen bzw. Cash-Pool-Verbindlichkeiten in den Finanzmittelfonds nebst Ausweis von Zahlungsströmen aus der Veränderung von Cash-Pool-Forderungen bzw. Verbindlichkeiten
Es besteht bis zum 28.April 2023 die Möglichkeit, gegenüber dem DRSC zu E-DRÄS 13 Stellung zu nehmen.