Anwendungsfragen zur erstmaligen Anwendung des IDW RH FAB 1.021 geklärt
Anwendungsfragen zur erstmaligen Anwendung des IDW RH FAB 1.021 geklärt
Letztes Jahr hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) den Rechnungslegungshinweis IDW RH FAB 1.021 veröffentlicht. Dieser legt die abstrakten handelsbilanzrechtlichen Vorschriften insbesondere zur Bewertung rückgedeckter Altersversorgungsverpflichtungen aus. In der Praxis haben sich erste Anwendungsfragen ergeben.
In der aktuellen Ausgabe 19/2022 der Fachzeitschrift „Die Wirtschaftsprüfung“ ist dazu kürzlich der Aufsatz „Kongruente Bewertung rückgedeckter Altersversorgungszusagen im Lichte von IDW RH FAB 1.021 - Zweifelsfragen zu nicht-versicherungsgebundenen Zusagen“ erschienen. Gemeinsam mit Kollegen anderer WP-Gesellschaften bzw. des IDW, den Herren Dr. Roß, Dr. Meyer und Peun, geht Dr. Niels Henckel, Experte im Technical Accounting Center of Excellence bei BDO, ausgewählten Anwendungsfragen nach. Zum einen geht es um den Anwendungsbereich des IDW RH FAB 1.021, insbes. ob sogenannte index- oder fondsgebundene Rückdeckungsversicherungen Gegenstand einer kongruenten Bewertung sind. Außerdem klärt der Aufsatz Zweifelsfragen zum Unterschiedsbetrag und zur Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB bei Anwendung des Passivprimats, zum Ausweis laufender Bewertungserfolge und auch von Umstellungseffekten in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie zu den gebotenen Anhangangaben bei einer kongruenten Bewertung. Die Ausführungen konzentrieren sich auf nicht-versicherungsgebundene Zusagen.