Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ("MoPeG") tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Damit erfolgt eine umfassende Novellierung der Vorschriften zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sowie eine Modernisierung des Rechts der anderen Personengesellschaften einschließlich einer Öffnung der dort geregelten Rechtsformen für die Freien Berufe. Das BMF hat mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 14. Juli 2023 auf steuerrechtliche Implikationen des MoPeG reagiert.
Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über die Rechtslage nach MoPeG.
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