IASB veröffentlicht ED/2021/6 Management Commentary

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 27. Mai 2021 den Exposure Draft ED/2021/6 des Practice Statement Management Commentary veröffentlicht.

Der Entwurf enthält Leitlinien für einen IFRS-kompatiblen Lagebericht. ED/2021/6 ist eine Überarbeitung der Ende 2010 veröffentlichten, bisherigen IFRS-Leitlinie IFRS Practice Statement 1 - Management Commentary.

Der Entwurf setzt sich aus den drei Kapiteln Allgemeine Vorschriften, Inhalte, Auswahl und Darstellung sowie zwei Anhängen zusammen. Aus Sicht des IASB soll der management commentary (Lagebericht) insbesondere auf das Informationsbedürfnis der Kapitalgeber abgestimmt sein. Auf Grundlage der Neuerungen sollen Unternehmen im Lagebericht Informationen zusammenfassen können, die Anleger für eine langfristige Beurteilung über zukünftige Entwicklungen eines Unternehmens benötigen. Zusammengefasst enthält der Entwurf folgende Themenschwerpunkte:

  • Zielsetzung (objective) für den Lagebericht (management commentary)
  • Erläuterungsziele (disclosure objectives) für Inhalte des Lageberichts;
  • Vorgabe, sich auf sog. key matters zu konzentrieren;
  • Vorgaben und Leitlinien zur Auswahl und Darstellung von Informationen, einschließlich:
    • Leitlinien zur Beurteilung der Wesentlichkeit (making materiality judgements)
    • Beispiele für wesentliche Informationen (material information);
    • Vorgaben an Steuerungskennzahlen (metrics)
    • Vorgaben an bestimmte Merkmale (attributes) von Informationen (u.a. Vollständigkeit, Ausgewogenheit und Richtigkeit).

Das (vorgeschlagene) Practice Statement ist kein IFRS, seine Anwendung nach Finalisierung ist somit freiwillig. Die IFRS verlangen weiterhin nicht, dass Unternehmen einen Lagebericht abgeben - dies ändert sich auch durch die neuen Vorschläge nicht. Die Entscheidung zur verpflichtenden Erstellung eines Lageberichtes liegen weiterhin bei den nationalen Gesetzgebern und Aufsichtsbehörden.

In Deutschland gelten für die Konzernlageberichterstattung weiterhin die handelsrechtlichen Regelungen in §§ 315-315d HGB in Verbindung mit DRS 20 Konzernlagebericht.

Die Kommentierungsfrist endet am 23. November 2021.